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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Maierhof" der Stadt Lichtenau hier: Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB im elektronischen Umlaufverfahren
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22.02.2021 Gemeinderat TOP 2 öffentlich - Entscheidung
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